Endnutzer Lizenz-Vereinbarung für Software von Brother
| Eigentum und Rechte. | Lizenz. | Gewährleistungsausschluss. | Haftungsbegrenzung. | Laufzeit. | Anwendbares Recht. | Exportbestimmungen. | Zusätze. |
WICHTIG – BITTE AUFMERKSAM LESEN
Diese Lizenzvereinbarung für Endnutzer (die “EULA”) gilt zwischen Ihnen und Brother Industries, Ltd. (“Brother”). Sie betrifft sämtliche Brother Computerprogramme, die von dieser Website auf Ihren Computer geladen werden (die “SOFTWARE”). Wenn Sie sich mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden erklären, dürfen sie die auf dieser Website erhältliche SOFTWARE entsprechend den Bestimmungen dieser EULA herunterladen. Wenn Sie sich nicht mit diesen Bestimmungen einverstanden erklären, hat Ihnen Brother keinerlei Lizenz an der SOFTWARE erteilt. Dann haben Sie nicht die notwendige Erlaubnis von Brother und dürfen die SOFTWARE nicht nutzen.
 
NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
1. Eigentum und Rechte.
Alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der SOFTWARE und den entsprechenden Dateien stehen Brother oder den Lieferanten von Brother zu. Sie erhalten an diesen Rechten an der SOFTWARE die in Ziffer 2 benannten und auch begrenzten Nutzungsrechte (Lizenz). Darüber hinaus räumt Ihnen Brother keinerlei Rechte hinsichtlich der SOFTWARE ein, insbesondere keine Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige Rechte an geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten.
 
2. Lizenz.
2.1  Brother räumt Ihnen die einfache (nicht-ausschließliche) Lizenz ein, ein (1) Exemplar (eine Kopie) der SOFTWARE auf einem (1) Computer zu installieren und zu nutzen.
2.2  Brother räumt Ihnen darüber hinaus das einfache Recht ein, eine einzige (1) weitere Kopie der SOFTWARE ausschließlich zum Zweck der Datensicherung (Backup, Archiv) zu. Auf dieser Kopie ist ein deutlicher Hinweis auf ihre Eigenschaft als Sicherungskopie und das ausschließliche Eigentum und Urheberrecht von Brother anzubringen.
2.3  Abgesehen von den in Ziffern 2.1 und 2.2 ausdrücklich lizenzierten Rechten räumt Ihnen Brother keinerlei weitere Erlaubnisse oder Lizenzen hinsichtlich der SOFTWARE ein. Außer im Rahmen des Ihnen gesetzlich ausdrücklich zustehenden Rechte ist es Ihnen nicht gestattet, (i) die SOFTWARE über die in Ziffern 2.1 und Ziffer 2.2 bezeichneten Kopien hinaus zu vervielfältigen, (ii) die SOFTWARE zu verändern, (iii) die Codeform der SOFTWARE zu übersetzen, rückzuentwickeln oder die SOFTWARE zu nutzen, um ein abgeleitetes Computerprogramm zu entwickeln (iv) die SOFTWARE auf mehr als einem (1) Computer gleichzeitig zu nutzen, (v) die SOFTWARE zu vermieten , (vi) die SOFTWARE der Öffentlichkeit zum Herunterladen zugänglich zu machen oder (vii) die SOFTWARE einem Dritten drahtgebunden oder auf einem anderen Wege zu übertragen.
 
3. Gewährleistungsausschluss.
SOWEIT GESETZLICH MÖGLICH, WIRD IHNEN DIESE SOFTWARE "WIE SIE STEHT UND LIEGT" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. BROTHER GEWÄHRLEISTET ODER GARANTIERT INSBESONDERE NICHT, DASS DIE SOFTWARE ALLGEMEIN GEBRAUCHSTAUGLICH IST, HINREICHENDE UND FEHLERFREIE EIGENSCHAFTEN HAT, RECHTE DRITTER NICHT VERLETZT ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK EINSETZBAR IST.
 
4. Haftungsbegrenzung.
KEINESFALLS HAFTET BROTHER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE GEWINN- ODER SONSTIGE GESCHÄFTSCHANCEN, DATENVERLUST ODER VERLUST DER NUTZBARKEIT VON DATEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, INDIREKTE, FOLGE- ODER BEGLEITSCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER SONSTIGE SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER IRGENDEINER ART, DIE SICH AUS DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, ODER DEN ERGEBNISSEN DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, WEDER AUS VERTRAG NOCH AUS SONSTIGEN RECHTSGRÜNDEN. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERFOLGT AUF IHRE EIGENE GEFAHR. SOLLTE DIE SOFTWARE FEHLERHAFT (MANGELHAFT) SEIN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN ALLER INSTANDSETZUNGS-, REPARATUR-, KORREKTUR- UND VERMEIDUNGSMAßNAHMEN, UND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTEN SIE UNBEDINGT AUF ALLE IHNEN GESETZLICH GEGEN BROTHER HINSICHTLICH EINES SOLCHEN MANGELS ZUSTEHENDEN RECHTE. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen schränken ungeachtet ihres Wortlautes nicht die gesetzlichen Rechte ein, die Verbrauchern unabdingbar zustehen.
 
5. Laufzeit.
Diese EULA wird gültig und bindend, in dem Sie sich mit ihr einverstanden erklären, und bleibt es bis Sie die Nutzung der Software beenden oder aufgeben. Brother kann jedoch diese EULA jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
 
6. Anwendbares Recht.
Diese EULA in ihrer deutschsprachigen Fassung, die von der ursprünglich japanischen EULA abgeleitet ist, untersteht japanischem Recht. Sollte eine ihrer Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der EULA und ihrer sonstigen Vorschriften im übrigen unberührt.
 
7. Exportbestimmungen.
Wenn das durch die einschlägigen Gesetze eindeutig nicht erlaubt ist, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE oder eine Kopie oder Umarbeitung derselben unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser Lizenz zu exportieren oder zu reexportieren.
 
8. Zusätze.
Sollten Sie bezüglich des Gebrauchs der Software, die Gegenstand dieser Vereinbarung ist, von Brother oder einem anderen Lizenzgeber angebotene Bedingungen und Bestimmungen vereinbart oder akzeptiert haben (“Zusatzbestimmungen“), so gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen und den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung oder - falls diese Vereinbarung keine entsprechenden und anwendbaren Bedingungen enthält - jene Zusatzbestimmungen.